Elektromobilität2023-05-24T13:52:09+02:00

Mit Elektromobilität in eine spannende Zukunft

Die Zukunft der Mobilität auf unseren Straßen hat bereits begonnen. Neue Antriebstechnologien und Konzepte revolutionieren die Art und Weise, wie wir künftig von A nach B kommen. Nachhaltigkeit, modernes Design und Dynamik prägen die Automobilvielfalt von morgen. Jedes neue Modell besitzt seinen eigenen Charakter und überzeugt durch besondere Details. Erleben Sie Fahrspaß und ein ganz neues Fahrgefühl in der Welt der Elektromobilität durch innovative Ideen der Zukunft.

Im Autohaus EICHBICHLER erhalten Sie stets die neuesten Informationen und Wissenswertes rund um das Thema Elektromobilität aus Landshut. Mit unseren vielfältigen Modellen der Marken Volkswagen, Audi, Volkswagen Nutzfahrzeuge, SEAT und CUPRA haben wir für jede Situation im Leben das passende Fahrzeug. Neben Neuwagen-Bestellfahrzeugen bieten wir auch eine große Auswahl an gebrauchten Elektro- und Hybrid-Fahrzeugen vor Ort in Landshut. Überzeugen Sie sich selbst von Ihrem Wunschmodell bei einer Probefahrt. Wir beraten Sie gern!

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Aktuelle Elektro-Modelle von VW, Audi und CUPRA

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Lernen Sie ein neues Fahrgefühl kennen und entdecken Sie die Beschleunigungskraft eines E-Antriebs. Lassen Sie sich begeistern und tauchen Sie in die Welt der E-Mobilität ein. Wir beraten Sie gerne.

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Fördermittel im Überblick

Bis zu 6.750,- € Umweltbonus

Beim Kauf eines Elektrofahrzeugs von Volkswagen, Audi oder CUPRA erhalten Sie derzeit eine Förderung¹ von bis zu 6.750,- €. Für Plug-In-Hybride gibt es ab 01.01.2023 keine Fördermittel mehr. Berechtigt dazu sind Neuwagen und junge Gebrauchtwagen. Ab 01.09.2023 sind außerdem nur noch Privatkunden für den Umweltbonus für E-Fahrzeuge berechtigt. Die eine Hälfte des Umweltbonus übernehmen die Automobilhersteller. Die andere Hälfte muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Die Auszahlung der Fördermittel wurde vom Bund bis 2025 verlängert. Die anteilige Innovationsprämie ist zum 31.12.2022 ausgelaufen. Ab 2023 gibt es nur noch den einfachen Bundesanteil (Umweltbonus).

Folgende Voraussetzungen muss ein Elektrofahrzeug beim Kauf für den Umweltbonus erfüllen:

  • Netto-Listenpreis des Basismodells max. 65.000,- €
  • Fahrzeug muss mindestens vier Räder haben und höchstens acht Sitzplätze
  • Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragsteller
  • Mindesthaltedauer von sechs Monaten

Wichtige Links:

Übersicht Umweltbonus Volkswagen-Modelle

Übersicht Umweltbonus Audi-Modelle

Übersicht Umweltbonus CUPRA-Modelle

Online-Antrag der BAFA

Verminderte Dienstwagenbesteuerung

Wer ein Elektrofahrzeug oder Plug-In-Hybrid als Firmenwagen fährt, spart bei der Dienstwagensteuer. Fahrer eines vollelektrischen Firmenwagens müssen die private Nutzung des Fahrzeugs nur noch pauschal mit einem Viertel der Bemessungsgrundlage monatlich versteuern. Maßgebend dafür ist § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz. Berechtigt sind alle Fahrzeuge mit Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 2019 bis Ende 2030. Auch gebrauchte E-Fahrzeuge können von der Steuerermäßigung profitieren, wenn diese erstmals 2019 als Firmenwagen eingesetzt wurden.

Für Elektrofahrzeuge gilt als Bemessungsgrenze ein Brutto-Listenpreis von maximal 60.000,- € für die 0,25-Prozent-Regel. Für teurere Dienstwagen über 60.000,- € werden weiterhin 0,5 Prozent des Brutto-Listenpreises zur Besteuerung fällig.

Ebenso fallen alle Plug-In-Hybride unter die 0,5-Prozent-Regelung mit halbierter Bemessungsgrundlage, unabhängig vom Brutto-Listenpreis. Voraussetzung hierfür ist, dass das Fahrzeug mindestens 60 Kilometer (ab 2025 mind. 80 Kilometer) rein elektrische Reichweite schafft oder maximal nur 50 Gramm CO2/km ausstößt.

200,- € CO2-Bonus jährlich

Als Halter eines Elektroautos können Sie jedes Jahr von 200,- € CO2-Bonus durch den Verkauf Ihrer THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) profitieren. Die gesetzlich verankerte THG-Quote soll den Ausstoß von CO2-Emissionen im Verkehrssektor mindern. Oberstes Ziel ist das Erreichen der vereinbarten Klimaziele. Beispielsweise dürfen Mineralölkonzerne nur eine vom Bund festgelegte Menge Treibhausgase im Jahr ausstoßen. Wird die Grenze überschritten, treten Strafzahlungen in Kraft. Mit dem Zukauf von THG-Quoten können sich Unternehmen allerdings weitere „CO2-Anteile“ sichern, falls sie ihre vorgeschriebene CO2-Grenze nicht einhalten können. Der Bund möchte so die Industrie zum Umdenken bewegen und klimaschonende Antriebsarten fördern.

Seit 2022 sind nun auch private Fahrer eines Elektroautos dazu berechtigt, ihre eingesparten CO2-Emissionen auf dem Markt zu verkaufen. Plug-In-Hybride, Wasserstoff- und Erdgasfahrzeuge sind hier leider außen vor. Über Vermittlerplattformen wie co2.auto können Endkunden Ihre CO2-Anteile ganz einfach verkaufen. Natürlich können auch gewerbliche Betriebe mit einem Fuhrpark oder Betreiber einer öffentlichen Ladestation von der Prämie profitieren.

In drei einfachen Schritten bei co2.auto die CO2-Prämie beantragen:

  1. Erstellen Sie sich als Erstes ein eigenes Profil auf dem Portal co2.auto.
  2. Laden Sie eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II im Portal hoch.
  3. Nach spätestens 14 Tagen erhalten Sie nach Bestätigung durch das Umweltbundesamt Ihre Prämie von 200,- € auf Ihr angegebenes Bankkonto.

Wichtige Links:

co2.auto Plattform

900,- € Wallbox-Förderung

Achtung: Die KfW hat das Förderprogramm für private Wallboxen gestoppt. Der Fördertopf von 800 Millionen Euro ist erschöpft. Noch laufende Anträge werden aber weiterhin bearbeitet. Informationen zu weiteren Fördermitteln sind aktuell nicht bekannt.

Der Ausbau öffentlicher Ladestationen für Elektro- und Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge geht nur sehr langsam voran. Deshalb fördert der Bund den Kauf einer Ladestation bzw. Wallbox mit 900,- € je Ladepunkt. Die Förderung gilt für Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften, Wohnungsgenossenschaften, Bauträger und Wohnungsunternehmen. Beantragen kann man die Förderung über das Online-Zuschussportal der KfW.

Folgende Bedingungen müssen für den Zuschuss erfüllt sein:

  • Normalladeleistung von 11 kW an der Ladestation
  • Strom stammt zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien (z.B. Photovoltaik)
  • Ladestation muss steuerbar und konfigurierbar sein (Einbindung ins Hausenergiemanagement)

Wichtige Links:

KfW Zuschussportal und weiterführende Informationen

10 Jahre Kfz-Steuerbefreiung

Bei Anschaffung eines E-Autos greift eine Befreiung von der Kfz-Steuer von maximal zehn Jahren nach der Erstzulassung. Die Bundesregierung hat den Entfall der Kfz-Steuer für Elektroautos bis Ende 2030 im Rahmen eines Konjunkturpaketes bewilligt. Auch für gebrauchte E-Autos gilt die Befreiung von der Steuer bis max. zehn Jahre nach der Zulassung durch den ersten Halter. Für Plug-In-Hybride gilt die Kfz-Steuerbefreiung jedoch nicht.

Unser Partner für Elektroinstallationen

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Bei unserem Kooperationspartner CitrinSolar erhalten Sie alles aus einer Hand – von der Beratung und Planung über die Installation bis hin zur Wartung Ihrer hauseigenen PV-Ladestation.

Steigen Sie ein in die nachhaltige E-Mobilität und investieren Sie in eine klimafreundliche und langfristig kostensparende Photovoltaik-Ladestation, die exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Durch die jahrelange Erfahrung und das umfangreiche Produktportfolio bietet CitrinSolar für jedes Bedürfnis die passende Lösung.

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Häufig gestellte Fragen zur E-Mobilität

Dies ist von der Lebenssituation und den Anforderungen jedes Einzelnen abhängig. Berufspendler mit Lademöglichkeit am Eigenheim oder am Arbeitsplatz haben wenig Probleme ihr Auto zu laden und sind nicht unbedingt auf öffentliche Ladestationen angewiesen. Vielfahrer mit weiten Strecken auf dem Land und wenig Lademöglichkeiten haben es hier schwerer mit Elektromobilität durch den Alltag zu kommen.

Immer wieder liest man in den Medien von brennenden Elektrofahrzeugen. Laut dem ADAC sind E-Fahrzeuge aber nicht gefährdeter für einen Brand als Verbrennerfahrzeuge. Um Brände zu vermeiden, werden die Akkus im Fahrzeug gekühlt und sind mit verstärkten Karosserieteilen ummantelt. Bei einem schweren Unfall können jedoch diese Schutzmechanismen beeinträchtigt werden und die Batterie beschädigen, was zu einem Brand führen könnte. Dieser Fall kann bei einem Auto mit Verbrennermotor aber genauso eintreten und durch auslaufenden Kraftstoff einen Brand verursachen. Dennoch tritt der Fall eines brennenden Elektrofahrzeuges eher selten ein.

Da das Thema noch eher Neuland ist und sich hier ständig Fakten ändern, kann das nicht so eindeutig beantwortet werden. Beim Kauf eines neuen Elektroautos erhält man für gewöhnlich eine Garantie für die verbauten Batterien. Diese gilt je nach Situation für 8 Jahre oder bis zu 100.000 km. Das Autohaus EICHBICHLER hat für E-Fahrzeuge und deren Batterien extra geschultes Personal in den Werkstätten bei Volkswagen und Audi. In den Batteriekompetenzzentren bei EICHBICHLER können Akkus gewartet und sogar repariert werden um die Lebensdauer zu erhalten und die Umwelt zu schonen.

Elektrofahrzeuge sind tatsächlich leiser als Fahrzeuge mit Verbrennermotor. Laute Auspuffgeräusche und aufheulende Motorgeräusche sind damit Vergangenheit. Bei niedrigen Geschwindigkeiten z.B. Schrittgeschwindigkeit sind E-Fahrzeuge kaum hörbar. Bei Stadtverkehr und hohen Geschwindigkeiten hört man auf jeden Fall die Rollgeräusche der Reifen wie bei jedem anderen Auto. Um Unfälle mit Fußgängern oder Radfahrern vorzubeugen, müssen Elektrofahrzeuge in der EU seit 2019 eine akustische Warneinrichtung (AVAS) besitzen. Damit hört man einen künstlichen Motorsound aus Lautsprechern. E-Autos sind damit deutlich besser hörbar.

Dies ist von mehrehren Faktoren abhängig. Die Ladezeit eines Elektrofahrzeugs wird durch die Kapazität der Batterie und der Ladeleistung der Ladestation bestimmt. Einfache öffentliche Ladestationen haben in der Regel zwischen 11 und 22 kW Ladeleistung mit Wechselstrom (AC). Ein Fahrzeug mit 50 kW Batteriekapazität braucht damit ca. 5 Stunden, um vollgeladen zu sein. Schnellladestationen, die häufig entlang von Autobahnen auf Rastplätzen stehen, haben eine Ladeleistung von bis zu 300 kW mit Gleichstrom (DC). Damit lädt ein Fahrzeug innerhalb weniger Minuten zwischen 50 bis 80 Prozent voll und kann wieder ca. 300 km weit fahren. Ein Elektrofahrzeug sollte in den Standzeiten z.B. über Nacht oder während der Arbeitszeit immer geladen werden, um die Zeit sinnvoll zu nutzen.

Die Bundesregierung plant in Deutschland bis 2030 mit bis zu einer Million öffentlicher und privater Ladestationen. Öffentliche Ladepunkte sollen nur als Ergänzung zu den zahlreichen Lademöglichkeiten an Eigenheimen, Mietwohnungen, Supermarktparkplätzen, Parkhäusern, Hotels und Unternehmen dienen. Immer mehr Firmen, Privathaushalte und Freizeiteinrichtungen erweitern die Ladeinfrastruktur in Deutschland mit eigenen Ladestationen. Somit werden zunehmend Möglichkeiten geschaffen, als Kunde oder Besucher sein Fahrzeug zu laden, während man mit anderen Dingen im Alltag beschäftigt ist.

Es gibt mehrere Möglichkeiten an einer Ladestation zu bezahlen. Die gängigsten sind per Karte oder Smartphone-App. Kartenzahlung ist mit EC- und Kreditkarten wie beim Einkaufen an der Kasse ganz einfach möglich und erfordert keine besonderen Kenntnisse. Einige Anbieter von Ladestationen bieten auch eigene „Bezahlkarten“ an, die mit einem Guthaben aufgeladen werden können und durch Auflegen oder Einstecken an der Ladesäule funktionieren. Per Smartphone ist die Bezahlung ebenso schnell und einfach erledigt. Entweder man bezahlt per Paypal, Anbieter-App oder scannt einen QR-Code an der Ladestation. Und sollte einmal das Bezahlen nicht funktionieren, steht an den meisten Ladepunkten eine Support-Telefonnummer, die bei Problemen angerufen werden kann.

Kurz gesagt: ja kann man. Mit etwas Vorbereitung steht einer Urlaubsreise mit dem E-Auto nichts im Weg. Wer aber einfach drauf losfährt könnte irgendwann ohne Strom dastehen. In Europa gibt es mittlerweile an allen Autobahnen für Langstrecken ein dichtes Netz an (Schnell-)Ladestationen. Auf dem Land sieht das noch etwas anders aus. Daher sollte man vor Antritt der Urlaubsreise die Route nach Ladestationen kontrollieren und die Strecke ausreichend planen. An sehr abgelegenen Orten kann es vorkommen, dass noch keine Lademöglichkeiten vorhanden sind. Meist fehlt es an der Netzinfrastruktur. In jedem größeren Ort sollte aber mindestens eine Lademöglichkeit zur Verfügung stehen. Auch immer mehr Hotels, Ferienanlagen, Freizeitparks und Campingplätze bieten ihren Gästen Ladestationen an. Während längerer Fahrten sollte man sowieso immer wieder Pausen einlegen. Daher bietet sich eine kleine Ladepause immer wieder an und stellt keinen großen Zeitverlust dar.

Im Gegensatz zu den höheren Kaufpreisen von Elektroautos sind die Betriebs- und Wartungskosten oft niedriger als bei konventionellen Fahrzeugen. Allein durch den Wegfall der wartungsintensiven Verbrennermotoren mit einigen Verschleißteilen, kleinteiligen Schaltgetrieben oder weniger Bremsvorgänge durch Rekuperation, findet insgesamt weniger Abnutzung am Fahrzeug statt. Damit sind weniger Wartungsvorgänge und Reparaturen nötig. An einem Elektromotor kann auf die Dauer nicht sehr viel verschleißen. Durch die aktuell immer mehr ansteigenden Spritpreise ist auch das Laden mit Strom günstiger. Ebenso fällt in den ersten 10 Jahren keine Kfz-Steuer bei Elektrofahrzeugen an. Durch den Umweltbonus sind die Anschaffungskosten nicht unbedingt bei jedem Modell sehr viel höher, als bei einem Verbrennerfahrzeug. Im Durchschnitt ist also ein Elektrofahrzeug von den Gesamtkosten gleichauf oder günstiger als ein Fahrzeug mit konventionellem Antrieb.

News & Berichte

Der neue VW ID.7 jetzt bei uns im Showroom

17. November, 2023|

VW ID.7 Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 16,3-14,1 (WLTP); CO2-Emission in g/km: kombiniert 0 (WLTP). Für das Fahrzeug liegen nur noch Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor. Angaben zu Verbrauch und CO2-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von den gewählten Ausstattungen des Fahrzeuges. Die dargestellten Fahrzeugabbildungen zeigen [...]

EICHBICHLER eHybrid Days bis 15.10.2023

1. Oktober, 2023|

Profitieren Sie jetzt als Privat- oder Geschäftskunde von unseren "EICHBICHLER eHybrid Days" in der CUPRA Garage Landshut und sichern Sie sich bis 15.10.2023 einen SEAT- oder CUPRA-Hybrid zu attraktiven Konditionen. Die Fahrzeuge werden dieses Jahr bis spätestens 22.12.2023 noch ausgeliefert und beschert allen Kunden ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk. Die Ausstattung [...]

KFW Förderung „Solarstrom für Elektroautos“

20. September, 2023|

Sichern Sie sich  ab dem 26.09.2023 bis zu 10.200 Euro Zuschuss für den Kauf und An­schluss von Lade­station, Photo­voltaik­anlage und Solar­strom­speicher. Voraussetzung hierfür ist: Sie sind Eigentümer/in von selbstgenutzten Wohngebäuden und sind im Besitz eines Elektrofahrzeuges oder haben vor Antragstellung ein Fahrzeug bestellt. Sie brauchen noch ein Elektrofahrzeug? Sprechen [...]

Der neue VW ID.7 ist ab sofort bei uns bestellbar

24. August, 2023|

VW ID.7 Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 16,3-14,1 (WLTP); CO2-Emission in g/km: kombiniert 0 (WLTP). Für das Fahrzeug liegen nur noch Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor. Angaben zu Verbrauch und CO2-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von den gewählten Ausstattungen des Fahrzeuges. Die nachfolgenden Fahrzeugabbildungen zeigen [...]

Ab heute: Vorverkauf des neuen ID.3!

23. März, 2023|

Der Vorverkauf des neuen ID. 3 startet ab heute: Mit der zweiten Generation des ID.3 schreibt Volkswagen die Erfolgsgeschichte seiner ID. Familie fort. Zweieinhalb Jahre nach der Markteinführung der ersten Generation kommt der vollelektrische Bestseller nun mit einem umfangreichen Upgrade auf den Markt. Neben der neuesten Software mit allen Komfort- [...]

Fahrzeugübergabe an die LA-Umwelt gemeinnützige GmbH

22. Februar, 2023|

Herr Rudolf Schnur, Geschäftsführer der LA-Umwelt gemeinnützige GmbH und Veranstalter der Landshuter Umweltmesse, hat das dritte Fahrzeug infolge bei unserem Neuwagen Pkw-Verkäufer Jochen Priller gekauft. Wir freuen uns sehr über die langjährige Geschäftsbeziehung und auch darüber, dass wir die LA-Umwelt gemeinnützige GmbH klimafreundlich mobil halten dürfen. > www.la-umwelt.de #AutohausEichbichler #AutosFürsLeben [...]

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    *Hierbei handelt es sich um ein Pflichtfeld.

    [1]:  Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus wird durch die auf der Webseite der BAFA (www.bafa.de) abrufbaren Förderrichtlinien geregelt. Hiernach erhalten Sie für den Kauf und die Zulassung eines Elektrofahrzeugs eine Förderung (Bundesanteil) in Höhe von bis zu 4.500 €. Der Herstelleranteil (Modellabhängig) wird bereits im Angebot berücksichtigt. Die Auszahlung des Bundeszuschusses erfolgt erst nach positivem Bescheid des von Ihnen gestellten Antrags bei der BAFA. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Nähere Informationen unter www.bafa.de oder bei uns im Autohaus.

    Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.